sammenhang ist für die Funktion von E-Finance i.S.v. Art. 4 Abs. 2 DSG nicht notwendig. 16/36 Eine feste Einbindung von E-Cockpit in E-Finance ist für die Benutzeroberfläche i.S.v. Art. 4 Abs. 2 DSG nicht erforderlich. Ebenso ist Bicicletta als Marketingfunktion für Geschäftskunden von PostFinance für das Funktionieren von E-Finance nicht notwendig. 5.6.4 Verhältnismässigkeit in zeitlicher Hinsicht – Ausgangslage