Aber selbst wenn von einem wesentlichen Teilbild der Persönlichkeit ausgegangen wird, muss – wie eingangs erwähnt – letztlich der konkrete Zusammenhang, in dem die Daten verwendet werden, mitentscheidend dafür sein, ob der qualifizierte gesetzliche Schutz zum Tragen kommen soll oder nicht. Dies ist dann der Fall, wenn durch die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils für eine betroffene Person ein Risiko entsteht, dass sie sich in der Gesellschaft nicht mehr so darstellen und entfalten kann, wie sie es für richtig hält.