Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sowohl im Kontext von E-Cockpit wie auch von Bicicletta keine besonders schützenswerten Personendaten i.S.v. Art. 3 lit. c DSG bearbeitet werden. 5.4 E-Cockpit- und Bicicletta-Daten als Persönlichkeitsprofile 5.4.1 Ausgangslage Nicht jede Kombination von Daten ergibt ein Persönlichkeitsprofil. Gemäss Legaldefinition von Art. 3 lit. d DSG stellt ein Persönlichkeitsprofil eine Zusammenstellung von Daten dar, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt. Anhaltspunkte, was unter dem Begriff „Persönlichkeitsprofil“ zu verstehen ist, findet man einerseits in der Botschaft zum Bun-