Das DSG findet dort Anwendung, wo Personendaten i.S.v. Art. 3 lit. a DSG bearbeitet werden. Als Personendaten gelten alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare (natürliche oder juristische) Person beziehen. 5.2.2 Beurteilung aus Sicht des EDÖB Sowohl bei E-Cockpit als auch bei Bicicletta werden der Privatkunden von E-Finance bearbeitet. Diese Daten sind bestimmten Personen zugeordnet und als solche als Personendaten i.S.v. Art. 3 lit. a DSG zu verstehen. Daten, welche in E-Finance im Zusammenhang mit E-Cockpit und Bicicletta bearbeitet werden, sind als Personendaten i.S.v. Art. 3 lit. a DSG zu qualifizieren.