{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2015-06-01", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20150601-schlussberi_2015-06-01.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/jfICfkoGAJGW/20150601%20schlussbericht_e-finance_postfinance.pdf", "Checksum": "f49f2ea5037b96bea997f8682b570d44"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20150601 schlussbericht_e-finance_postfinance"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 01.06.2015"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 01.06.2015"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 01.06.2015"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 1. 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Art. 3 lit. c DSG bearbeitet.\n\nBicicletta hat als Grundlage die innerhalb von E-Cockpit bearbeiteten und kategorisierten Daten. Die\nE-Cockpit-Daten werden in Bicicletta weiterverwendet, um mittels Algorithmen die Wahrscheinlichkeit\nzu berechnen, ob ein Privatkunde einer bestimmten Zielgruppe angehört, um ihm Angebote von Dritten in seinem E-Finance-Bereich anzuzeigen. Es kann festgehalten werden, dass mit den heute bekannten Kategorien von Daten innerhalb von Bicicletta keine besonders schützenswerte Personendaten für eigene Zwecke i.S.v. Art. 3 lit. c DSG bearbeitet werden.\n\n6.3 Daten als Persönlichkeitsprofile\n\nIm Zusammenhang mit E-Cockpit bearbeitet PostFinance keine Persönlichkeitsprofile i.S.v. Art. 3 lit. d\nDSG, solange die Daten ausschliesslich für die Kunden im Zusammenhang mit den Funktionen von E-\nCockpit gespeichert werden und sie weder von PostFinance noch von Dritten weiterverarbeitet werden. Im Unterschied dazu werden in Bicicletta diese E-Cockpit-Daten analysiert mit dem Ziel, den\nbetroffenen Personen zielgerichtete Werbung in E-Finance einzublenden, weshalb hier von einem\nPersönlichkeitsprofil gemäss Art. 3 lit. d DSG anzugehen ist.\n\n30/36\n6.4 Bearbeitung nach Treu und Glauben / Transparenz\n\nPostFinance informiert über die Neuerungen im Zusammenhang mit E-Cockpit und Bicicletta seit dem\n12. Oktober 2014 auf der Zwischenseite nach dem Log-In in E-Finance, und die neuen TNB zu E-\nFinance sind verlinkt. Diese Mittel sind geeignet, um die betroffenen Personen zu erreichen, und für\nsie genügend sichtbar. In Ziff. 19 und 20 der TNB wird über den Zweck von E-Cockpit und Bicicletta\ninformiert. Zusammenfassend erfolgt die Datenbearbeitung bei E-Cockpit und Bicicletta nach dem\nGrundsatz von Treu und Glauben gemäss Art. 4 Abs. 2 und ist für die betroffene Person genügend\nerkennbar.\n\nHinsichtlich der Abmeldungen von Bicicletta („Opt-Out“) werden die Privatkunden in Ziff. 20 der TNB\ninformiert. Gemäss PostFinance können sich die Kunden nach der Lancierung von Bicicletta innerhalb\nvon E-Finance bei den „Einstellungen“ von Bicicletta wieder abmelden. Eine Information über dieses\nVorgehen wird in der Produktebeschreibung von Bicicletta online unter www.postfinance.ch Erwähnung finden. Insofern erfolgt die Datenbearbeitung bei Bicicletta nach dem Grundsatz von Treu und\nGlauben i.S.v. Art. 4 Abs. 2 DSG und der nachträgliche Verzicht („Opt-Out“) ist für die betroffenen\nPersonen genügend transparent.\n\n6.5 Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung\n6.5.1 Verhältnismässigkeit in inhaltlicher Hinsicht\n\nIn der neuen Benutzeroberfläche von E-Finance sind die Funktionen von E-Cockpit im Zuge der Neugestaltung der Plattform vollständig integriert worden, d.h. E-Cockpit bildet neu einen festen Bestandteil für alle Privatkunden von E-Finance, der sich nicht abschalten lässt. Es hat sich aber gezeigt, dass\nE-Cockpit für eine funktionierende E-Banking-Benutzeroberfläche nicht zwingend erforderlich ist. Die\nfeste Einbindung von E-Cockpit in E-Finance ohne Verzichtsmöglichkeit ist daher inhaltlich i.S.v. Art. 4\nAbs. 2 DSG nicht notwendig.\n\nBei Bicicletta werden aus PostFinance-Zahlungsverkehrsdaten Erkenntnisse gezogen, anhand derer\nDrittanbieter im E-Finance-Portal den Privatkunden gezielte Angebote in Form von Rabatten unterbreiten können. Bicicletta ist für reine Marketingfunktionen konzipiert worden. Die Datenbearbeitung in\ndiesem Zusammenhang ist für die Funktion von E-Finance nicht notwendig und daher i.S.v. Art. 4\nAbs. 2 DSG inhaltlich nicht notwendig.\n\n6.5.2 Verhältnismässigkeit in zeitlicher Hinsicht\n\nFür die Funktionen von E-Cockpit und für Bicicletta erscheint die Speicherung der Daten für die Dauer\nder Kundenbeziehung resp. bis maximal zehn Jahre als sinnvoll und i.S.v. Art. 4 Abs. 2 DSG zeitlich\nverhältnismässig.\n31/36\n6.6 Zweck der Datenbearbeitung\n\nSolange sich die Datenbearbeitung von E-Cockpit auf die Funktionen Darstellung, Archivierung und\nRecherche beschränkt, liegt sie noch innerhalb des Zwecks von E-Finance, die Abwicklung des Bankgeschäftes über Datenleitungen zu ermöglichen. Auch die Zusatzfunktionen wie Definition von Sparzielen und Budgets oder Meldungen bewegen sich noch in diesem Bereich. Es kann deshalb festgehalten werden, dass E-Cockpit in der heute beschriebenen Form den Zweckbindungsgrundsatz von\nArt. 4 Abs. 3 DSG nicht verletzt.\n\nBicicletta hat den Zweck, dem entsprechenden Kunden zielgruppenspezifische Angebote von Dritten\n(Geschäftskunden) zu unterbreiten. Diese Datenbearbeitung stellt eine Zweckänderung i.S.v. Art. 4\nAbs. 3 DSG dar. Insofern wird durch die Bearbeitung der PostFinance-Kundendaten im Zusammenhang mit Bicicletta der Zweckbindungsgrundsatz nach Art. 4 Abs. 3 DSG verletzt (zur Rechtfertigung\ndurch Einwilligung der betroffenen Personen vgl. Ziff. 6.7 dieses Schlussberichtes).\n\n6.7 Rechtfertigung der Persönlichkeitsverletzung\n\n"}