{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2015-06-01", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20150601-schlussberi_2015-06-01.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/jfICfkoGAJGW/20150601%20schlussbericht_e-finance_postfinance.pdf", "Checksum": "f49f2ea5037b96bea997f8682b570d44"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20150601 schlussbericht_e-finance_postfinance"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 01.06.2015"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 01.06.2015"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 01.06.2015"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 1. 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Mit E-\nCockpit kann der Privatkunde seine Transaktionen abrufen, in Kategorien zusammenfassen und mit\nanderen Zeitperioden vergleichen. Für diese Funktionen und die Recherche-Möglichkeit erscheint die\nSpeicherung der Daten bis maximal zehn Jahre als sinnvoll und zeitlich i.S.v. Art. 4 Abs. 2 DSG verhältnismässig, zumal sie mit der Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher nach Art. 958f OR korrespondiert.\n\n5.6.6 Beurteilung der zeitlichen Verhältnismässigkeit von Bicicletta aus Sicht des EDÖB\n\nFür Bicicletta ist folgende Speicherdauer vorgesehen:\nVon dort werden sie an Bicicletta geliefert, wo sie bis zum nächsten Berechnungslauf gespeichert werden\nDie eingelösten Angebote werden nach Ablauf der Kampagne zehn Jahre aufbewahrt.\nDie Transaktionen von eingelösten Angeboten werden maximal zehn Jahre aufbewahrt. Wenn ein\nKunde sich von Bicicletta abmeldet, werden die Stammdaten, die Kundennummer und die relevanten\nTransaktionen und Angebote weiterhin gemäss den buchhalterischen Kriterien gespeichert (Art. 958f\nOR). Alle anderen Daten werden gelöscht resp. die berechneten Daten werden auf null gesetzt, wenn\nsie nicht mehr gebraucht werden, d.h. nach Abwicklung aller für die Durchführung der Abmeldung\nnotwendigen Arbeitsschritte. Die Datenbearbeitung ist damit zeitlich i.S.v. Art. 4 Abs. 2 DSG verhältnismässig.\n17/36\nSowohl bei E-Cockpit als auch Bicicletta ist die Datenbearbeitung i.S.v. Art. 4 Abs. 2 DSG zeitlich verhältnismässig.\n\n5.7 Zweckbindung der Datenbearbeitung\n5.7.1 Ausgangslage\n\nPersonendaten dürfen nur für den Zweck bearbeitet werden, welcher bei der Beschaffung angegeben\nworden ist oder der aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist (Art. 4 Abs. 3\nDSG). Der Verwendungszweck der Daten muss bereits bei der Datenbeschaffung ersichtlich sein oder\nsonst feststehen. Ein Sammeln und weiteres Bearbeiten von Daten – quasi auf „Vorrat“ – ohne dass\nein bestimmter Zweck feststeht oder angegeben wird, ist unzulässig. Wird vom ursprünglich angegebenen oder aus den Umständen ersichtlichen Zweck abgewichen, sind die betroffenen Personen darüber zu informieren. Die Zweckbindung der Datenbearbeitung ist auch bei der Weitergabe der Daten\neinzuhalten.\n\nEs soll nachfolgend überprüft werden, ob durch die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit E-\nCockpit und mit Bicicletta der Datenschutzgrundsatz der Zweckbindung nach Art. 4 Abs. 3 DSG verletzt wird.\n\n5.7.2 Beurteilung der Zweckbindung bei E-Cockpit aus Sicht des EDÖB\n\nDie Bearbeitung der Konto- und Transaktionsdaten für E-Finance hat in erster Linie den Zweck, die\nAbwicklung des Bankgeschäftes über Datenleitungen zu ermöglichen. Der Kunde soll zeit- und ortsunabhängig Online-Zugriff auf seine Konten und Kontobewegungen haben.\n\nE-Cockpit stellt innerhalb des E-Finance-Portals einen zusätzlichen Service dar, welcher die über\nPostFinance abgewickelten Zahlungen eines Privatkunden anhand\nzusammenzählt und grafisch darstellt\n(Kuchendiagramm). E-Cockpit umfasst zudem eine Archivierungs- und Recherche-Tool und erlaubt\ndem Privatkunden, Sparziele oder Budgets zu definieren und Meldungen einzurichten. Solange sich\ndie Datenbearbeitung von E-Cockpit auf die Funktionen Darstellung, Archivierung und Recherche\nbeschränkt, liegt sie noch im ursprünglichen Zweck der Abwicklung des Bankgeschäftes über Datenleitungen. Auch die Zusatzfunktionen wie Definition von Sparzielen und Budgets oder Meldungen bewegen sich noch in diesem Bereich. Es kann deshalb festgehalten werden, dass E-Cockpit in der\nbeschriebenen Form den Zweckbindungsgrundsatz von Art. 4 Abs. 3 DSG nicht verletzt.\n\n18/36\n5.7.3 Beurteilung der Zweckbindung bei Bicicletta aus Sicht des EDÖB\n\nBei Bicicletta werden aus PostFinance-Zahlungsverkehrsdaten eines Privatkunden Erkenntnisse gezogen. Mittels Algorithmen werden die Wahrscheinlichkeit, dass ein Privatkunde in einem bestimmten\nZeitraum in einer bestimmten Branche einkaufen wird (Affinität),\nbei den verschiedenen Geschäftskunden der Branche berechnet. Die Berechnungen haben zum Zweck, dem entsprechenden Kunden zielgruppenspezifische Angebote von Dritten (Geschäftskunden von PostFinance) anzuzeigen. Diese Datenbearbeitung stellt\neine Zweckänderung i.S.v. Art. 4 Abs. 3 DSG dar. Insofern wird durch die Bearbeitung der PostFi-\nnance-Kundendaten im Zusammenhang mit Bicicletta der Zweckbindungsgrundsatz nach Art. 4 Abs. 3\nDSG verletzt.\n\nMit E-Cockpit in der heutigen Ausgestaltung wird der Zweckbindungsgrundsatz von Art. 4 Abs.\n3 DSG nicht verletzt. Bicicletta als Marketingfunktion für Geschäftskunden von PostFinance\nverletzt jedoch den Zweckbindungsgrundsatz nach Art. 4 Abs. 3 DSG.\n\n5.8 Datenrichtigkeit\n5.8.1 Ausgangslage\n\n"}