{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2015-06-01", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20150601-schlussberi_2015-06-01.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/jfICfkoGAJGW/20150601%20schlussbericht_e-finance_postfinance.pdf", "Checksum": "f49f2ea5037b96bea997f8682b570d44"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20150601 schlussbericht_e-finance_postfinance"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 01.06.2015"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 01.06.2015"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 01.06.2015"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 1. 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Gemäss PostFinance ist auch längst nicht jede Transaktion automatisch zuordenbar, sondern\ndie Kunden können durch eigene Regeln „nachhelfen“. Der Kunde kann die von E-Cockpit vorgegebene Default-Kategorisierung für alle weiteren Berechnungen übersteuern. Wie in Ziff. 8.6. der Sachverhaltsfeststellung vom 11. März 2015 aufgelistet, erhält die PostFinance durch die automatischen\noder manuellen Kategorisierungen der Transaktionsdaten eines E-Finance-Kunden grundsätzlich viele\nDatenkategorien. Neben bankenspezifischen Kategorien (z.B. Hypothekarzins, Amortisation / Bargeldbezug / PostFinance Kreditkarten) werden zahlreiche Datenkategorien aus anderen Branchen\nresp. Lebensbereichen bearbeitet\nDiese Daten werden bis zu zehn Jahre\nin E-Cockpit gespeichert (vgl. Ziff. 8.7 der Sachverhaltsfeststellung vom 11. März 2015). Somit ist\ndavon auszugehen, dass die Gesamtheit der Menge, des Inhalts und der zeitlichen Aufbewahrung\ndieser Daten ein wesentliches Teilbild einer betroffenen Person ausmachen kann. Aber selbst wenn\nvon einem wesentlichen Teilbild der Persönlichkeit ausgegangen wird, muss – wie eingangs erwähnt\n– letztlich der konkrete Zusammenhang, in dem die Daten verwendet werden, mitentscheidend dafür\nsein, ob der qualifizierte gesetzliche Schutz zum Tragen kommen soll oder nicht. Dies ist dann der\nFall, wenn durch die Erstellung eines Persönlichkeitsprofils für eine betroffene Person ein Risiko entsteht, dass sie sich in der Gesellschaft nicht mehr so darstellen und entfalten kann, wie sie es für richtig hält. Für die Beurteilung dieses Aspektes betreffend E-Cockpit ist entscheidend, dass diese Daten\nausschliesslich den einzelnen Privatkunden zur Verfügung stehen, welche E-Cockpit in ihrem E-\nFinance-Bereich nutzen wollen. PostFinance nutzt die Daten weder für eine personenbezogene Auswertung noch werden Affinitäten u.Ä. berechnet. Es werden auch keine Daten an Dritte weitergegeben. Insofern besteht für die betroffenen Personen keine Gefahr, dass sie sich in der Gesellschaft\nnicht mehr so darstellen oder entfalten können, wie sie es für richtig halten.\n\nZusammenfassend ist aufgrund der Gesamtheit der Menge, des Inhalts und der zeitlichen Aufbewahrung der Daten in E-Cockpit von einem wesentlichen Teilbild einer betroffen Person auszugehen. Solange die Daten jedoch ausschliesslich für die Kunden im Zusammenhang mit den Funktionen von E-\nCockpit verwendet und die Daten weder von PostFinance noch von Dritten weiterverarbeitet werden,\nwerden in E-Cockpit keine Persönlichkeitsprofile i.S.v. Art. 3 lit. d DSG bearbeitet.\n10/36\n5.4.3 Beurteilung von Persönlichkeitsprofilen in Bicicletta aus der Sicht des EDÖB\n\nBicicletta hat als Grundlage die innerhalb von E-Cockpit bearbeiteten und kategorisierten Daten, weshalb auch hier aufgrund der Gesamtheit der Menge von Daten, des Inhalts und der zeitlichen Aufbewahrung der Daten von einem wesentlichen Teilbild einer betroffenen Person ausgegangen werden\nmuss (zu den Ausführungen vgl. Ziff. 5.4.2 dieses Schlussberichtes).\n\nWiederum stellt sich die Frage, ob der qualifizierte Schutz des Persönlichkeitsprofils i.S.v. Art. 3 lit. d\nDSG zum Tragen kommt. Die E-Cockpit-Daten werden in Bicicletta weiterverwendet um mittels Algorithmen die Wahrscheinlichkeit zu berechnen, ob ein Privatkunde in einem bestimmten Zeitraum in\neiner bestimmten Branche einkaufen wird (Affinität).\n\nUnter Branche werden die Unterkategorien verstanden, denen die Transaktionen mit dem\nbetreffenden Geschäftskunden standardmässig zugeordnet werden.\n\n"}