Ursprünglich haben die Anfragenden Werbeschreiben von einer Drittfirma (angeblich von einer Bank) bekommen, die ihrerseits die Adressdaten bei einer weiteren deutschen Firma bezogen hatte. Letztere hat die X. AG mit Sitz in der Schweiz als Datenlieferantin genannt. Darauf haben die betroffenen Personen bei der X. AG Auskunft über die Herkunft der Adressdaten beantragt, die Löschung bzw. Sperrung der Daten verlangt und die Weitergabe ihrer Daten an Dritte untersagt.