38/39 Darüber hinaus enthält der vorliegende Kontrollbericht eine Empfehlung im Sinne des Art. 29 Abs. 3 DSG, welche sich an den Migros-Genossenschafts-Bund MGB, Limmatstrasse 152, Postfach, 8031 Zürich, richtet. Der MGB teilt dem EDÖB mit Frist von 30 Tagen mit, ob er diese Empfehlungen akzeptiert oder nicht. Falls die Empfehlung abgelehnt oder nicht befolgt werden, kann der EDÖB die Angelegenheit dem Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorlegen (Art. 29 Abs. 4 DSG). Mit freundlichen Grüssen Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter Der stellvertretende Beauftragte Verfahrensleitender Jurist