Verbesserungsvorschläge, welche vom EDÖB auf Basis der durchgeführten Kontrolle verfasst wurden. Der MGB wird gebeten, vorliegenden Kontrollbericht sowie die darin enthaltenen Feststellungen und Vorschläge zur Kenntnis zu nehmen und dem EDÖB mit Frist von 30 Tagen darüber zu informieren, ob von Seiten des MGB irgendwelche Bemerkungen dazu vorliegen und ob, und wenn ja, mit welchen Massnahmen und innerhalb welcher Frist die Vorschläge des EDÖB umgesetzt werden. 38/39 Darüber hinaus enthält der vorliegende Kontrollbericht eine Empfehlung im Sinne des Art.