Es besteht ein grundsätzliches Interesse daran, die Öffentlichkeit für diese Art der Datenerhebung zu sensibilisieren und sie insbesondere über die erfolgte Datenschutzkontrolle bei Cumulus und die diesbezüglichen Ergebnisse zu informieren. Gestützt auf Art. 30 Abs. 2 DSG wird der EDÖB daher den vorliegenden Kontrollbericht betreffend das Kundenbindungsprogramm Cumulus in einer angepassten Version (und bezüglich Namensnennungen anonymisiert) der Öffentlichkeit zugänglich machen und ihn auf seiner Website (www.edoeb.admin.ch) publizieren.