Das Löschungsrecht als fundamentale Rechtsgewährleistung des wird auf der Cumulus Homepage unter der Rubrik „Datenschutz“ erwähnt und es wird aufgeführt wie der Kunde vorzugehen hat. In der Anmeldebroschüre oder in den AGB finden sich jedoch keine solche Information. Auch über die Folgen einer Löschung, nämlich das bloss die Stammdaten resp. die Personendaten gelöscht werden, wird nur auf der Homepage informiert. Anpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 6: Der EDÖB regt deshalb dazu an, dass in den AGB oder auf der Anmeldebroschüre über das Löschungsrecht gemäss Art. 15 Abs. 1 DSG, das Vorgehen und die Folgen der Löschung informiert wird.