Das Auskunftsrecht wird auf der Webseite von Cumulus unter der Rubrik Datenschutz ausdrücklich erwähnt. Dort findet sich auch ein Formular, wo die betroffene Person Auskunft über die gespeicherten Daten von Cumulus verlangen kann. Auf der gedruckten Anmeldebroschüre fehlt jedoch ein vergleichbarer Hinweis, welcher zu ergänzen ist. Anpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 5: Im Sinne des Transparenzgebots (Art. 4 Abs. 2 DSG) muss direkt bei den AGB ein Hinweis auf weitere Informationen und dem Formular über die Auskunftserteilung auf der Homepage abgedruckt werden. 16.7. Datenauskünfte auf behördliche Anweisung