Sollte in Zukunft in Betracht gezogen werden, für Partnerunternehmen vermehrt gezielte Direktwerbung zu betreiben, drängt sich hier aus Sicht des EDÖB eine Präzisierung in der Anmeldebroschüre oder den AGB auf. Zugunsten einer vollständigen Transparenz sollen die AGB wie folgt ergänzt werden: „Periodisch unterbreitet die Migros ihrer Cumulus-Kundschaft spezielle 33/39 Cumulus-Angebote. Die Teilnehmer stimmen zu, über Cumulus auch Angebote Dritter zu erhalten.“