In Ziff. 12 der AGB heisst es, dass Migros ihrer Cumulus-Kundschaft periodisch spezielle Cumulus-Angebote unterbreitet. Im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Verzichtserklärung geht man als Kunde wohl davon aus, dass man neben der Abrechnung und den Cumulus-Bons sowie Rabatt-Coupons kein weiteres Werbematerial erhält. Der EDÖB hat deshalb im Schlussbericht vom 23. Mai 2005 die Empfehlung erlassen (Empfehlung Nr. 2), dass bezüglich eines Spezialversandes in der Anmeldebroschüre oder den AGB hingewiesen wird oder dass dieser Versand in Zukunft ganz unterlassen wird.