30/39 Anpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 1: Im Sinne des Transparenzgebots (Art. 4 Abs. 2 DSG) schlagen wir deshalb vor, auf der Anmeldebroschüre direkt bei den AGB einen Hinweis auf weitere Informationen und dem Formular über die Auskunftserteilung auf der Homepage abzudrucken (vgl. dazu auch Ziff. 10.2.,10.3 und 12.3).