Die Transparenz (Art. 4 Abs. 2 DSG) bei der Anmeldung zum Kundenbindungsprogramm Cumulus ist für die Teilnehmer weitgehend positiv zu bewerten sind insbesondere die ausführlichen Informationen über das Programm in der Anmeldebroschüre sowie die darauf ebenfalls vollständig abgedruckten AGB. Die Datenerhebung bei der Anmeldung hält vor dem Grundsatz der inhaltlichen Verhältnismässigkeit (Art. 4 Abs. 2 DSG) stand. Dem Kunden bleibt bei der Anmeldung sowie während der gesamten Dauer der Teilnahme am Kundenbindungsprogramm die Wahlmöglichkeit, auf weitergehende Direktwerbung zu verzichten.