Aufgrund der Auswertung der eingereichten Unterlagen und Dokumente sowie gestützt auf die durchgeführte Kontrolle vom 18. Juni 2013 gemäss Art. 29 DSG, gelangt der EDÖB zu einer überwiegend positiven Gesamtbeurteilung. Die Datenschutzkontrolle hat gezeigt, dass die im Rahmen von Cumulus vorgenommene Datenbearbeitung grundsätzlich datenschutzkonform verläuft. Trotz dieser überwiegend positiven Beurteilung ist der EDÖB in seiner Datenschutzkontrolle auch auf Sachverhalte gestossen, welche aus datenschutzrechtlicher Sicht einer Anpassung resp. Änderung bedürfen.