Eine Transaktion eines Partnerunternehmens mit Einkaufsort, Einkaufsdatum, Einkaufstotal in CHF sowie Cumulus-Nummer enthält Personendaten, da gestützt auf die Cumulus-Nummer der Karteninhaber bestimmbar ist. Aus diesem Grund wurde im Schlussbericht vom 28. September 2005 angeregt, dass in den AGB ein Vermerk aufgenommen wird, dass die im Rahmen des Cumulus-Programms erhobenen Daten bis zu 3 Jahre aufbewahrt werden.