Bezüglich des Frühwarnsystems zur Verhinderung eines Missbrauchs der Cumulus-Karte wird in Ziffer 8 der AGB informiert. Diesbezüglich erscheint die Datenbearbeitung transparent (Art. 4 Abs. 2 DSG) und verhältnismässig (Art. 4 Abs. 2 DSG). Mit der Löschung der Personalien auf Begehren eines Kunden werden die in der Cumulus- Datenbank festgehaltenen Daten anonymisiert und können keiner bestimmten oder bestimmbaren Person mehr zugeordnet werden. Das DSG findet daher auf die Bearbeitung dieser anonymisierten Daten keine Anwendung mehr. 13. Aufbewahrung und Löschung weiterer Daten 13.1. Untersuchter Datenfluss