In den AGB zu Cumulus wird in Ziffer 3 darauf hingewiesen, dass die Migros die Kundendaten unter Umständen an Dritte weitergeben muss, sofern dies vom geltenden Recht und namentlich von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde gefordert wird. Der EDÖB begrüsst diese Erwähnung in den AGB ebenso wie die Tatsache, dass strikt keine Daten ausserhalb von Editionsverfügungen an Polizeibehörden bekannt gegeben werden. 12. Datenlöschung auf Verlangen der Kunden 12.1. Untersuchter Datenfluss