11.2. Bekanntgabe von Kundendaten auf behördliche Anweisung im Einzelnen Editionsverfügungen werden durch die TELAG und durch Cumulus-Abteilung bearbeitet. Es gibt immer wieder Anfragen von Polizeibehörden (meist wegen Abfallsünder), welche ohne Editionsverfügung Daten verlangen. Solche Anfragen werden jedoch durchgehend verneint. 23/39 11.3. Beurteilung aus Sicht des EDÖB