11. Datenauskünfte auf behördliche Anweisung 11.1. Untersuchter Datenfluss Falls Behörden im Rahmen einer (Straf-)Untersuchung Informationen über Cumulus-Kunden brauchen, müssen sie sich an die Rechtsabteilung des MGB wenden. Anfragen über die Cumulus-Infoline oder an den MGB werden an Cumulus weitergeleitet. Wenn die Anfrage auf Datenherausgabe gerechtfertigt ist (in Absprache mit der Rechtsabteilung des MGB), liefert Cumulus die gefragten Informationen (typischerweise handelt es sich bei diesen Informationen um die Personalien des Kontoinhabers, welche gestützt auf eine bekannte Cumulus-Nummer ausfindig gemacht werden).