Zur Gewährung des Auskunftsrechtes wird von der antragstellenden Person eine Kopie eines amtlichen Ausweises verlangt. Ein Cumulus-Kunde kann sein Recht auf Auskunft auch über Internet ausüben. Mittels Cumulus-Nummer und Passwort (eigenes oder von Migros gestelltes) kann ein Kunde seine Personalien sowie seinen (aktuellen oder vergangenen) Punktesaldo abrufen. Zusätzlich kann der Kunde von sich aus per Internet seine Stammdaten ändern (mit Ausnahme von Vor- und Nachname). Der Kunde kann sich daneben den gesamten Warenkorb der vergangenen 2 Jahre anzeigen lassen. Die Kontoabfrage per Internet erfolgt chiffriert, was unter dem Aspekt der Datensicherheit (Art. 7 DSG) zu begrüssen ist.