22/39 Anmeldebroschüre fehlt jedoch ein vergleichbarer Hinweis. Im Sinne der Transparenz soll in oder direkt bei den AGB ein Hinweis auf weitere Informationen und dem Formular über die Auskunftserteilung auf der Homepage abgedruckt werden (vgl. dazu auch Ziff. 5.2 und 12.3).