Sollte in Zukunft in Betracht gezogen werden, für Partnerunternehmen vermehrt gezielte Direktwerbung zu betreiben, drängt sich hier aus Sicht des EDÖB eine Präzisierung in der Anmeldebroschüre oder den beigelegten AGB auf. Zugunsten einer grösstmöglichen Transparenz sollen die AGB wie folgt ergänzt werden: 19/39 „Periodisch unterbreitet die Migros ihrer Cumulus-Kundschaft spezielle Cumulus-Angebote. Die Teilnehmer stimmen zu, über Cumulus auch Angebote Dritter zu erhalten.“ Diese Formulierung fehlt in den aktuellen AGB. Wir schlagen deshalb eine Ergänzung vor. 10. Auskunftsrecht