Den Partnerunternehmen werden die sondierten Adressdaten der Cumulus-Kundschaft nie direkt ausgehändigt. Insofern erscheint im Hinblick auf die Adressherausgabe und im Hinblick auf den Werbeversand die inhaltliche Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung resp. der Grundsatz der Datensparsamkeit (Art. 4 Abs. 2 DSG) gewährleistet. Zusätzlich wird vertraglich klargestellt, dass Cumulus den Partnerunternehmen keine Personalien der Cumulus- Kundschaft und insbesondere auch keine Kundenadressen oder andere Informationen über die Cumulus-Kunden zur Verfügung stellt (Ziff. 4 des Cumulus-Partner-Vertrages).