Der EDÖB hat deshalb im Schlussbericht vom 23. Mai 2005 die Empfehlung erlassen (Empfehlung Nr. 2), dass bezüglich eines Spezialversandes in der Anmeldebroschüre oder den AGB hingewiesen wird oder dass dieser Versand in Zukunft ganz unterlassen wird. Da die „Aktuell“- Beilage weggefallen ist und kein weiterer Spezialversand festgestellt werden konnte, wurde der Empfehlung Nr. 2 vollumfänglich entsprochen.