Aufgrund dieser Feststellung hat der EDÖB 2005 die Empfehlung (Empfehlung Nr. 1) erlassen, dass die Zweckumschreibung bezüglich der Warenkorbanalyse und Marketingauswertungen in den AGB präziser und für den Kunden transparenter formuliert werden soll. In Ziffer 3 der aktuellen AGB informiert Migros, dass „Gestützt auf Ihre Einkaufsdaten bei Unternehmen der M-Gruppe können Warenkorbanalysen durchgeführt werden, die das Konsumverhalten sowie persönliche Personenprofile widerspiegeln können.“ In Ziff. 10 AGB wird informiert, dass die aktuell gültigen AGB jederzeit unter www.migros.ch/cumulus abrufbar sind.