Eine solche Analyse auf Ebene Einzelkunde (z.B. im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung, vgl. unten Ziff. 11) muss durch die Cumulus Marketing Services freigegeben werden. In dieser internen Weisung ist auch festgehalten, dass keine Personendaten direkt an irgendwelche interne oder externe Interessierte (d.h. an Dritte) oder Auftraggeber (d.h. Trägerunternehmen oder Partnerunternehmen, welche Adressanträge stellen) geliefert werden. Die Datenbankzugriffe werden zudem protokolliert, jedoch finden davon keine Auswertungen statt. In den regelmässigen Schulungen und im Rahmen von Audits wird immer wieder auf das Verbot der Einzel-Auswertungen aufmerksam gemacht.