Die Kunden können Punkte nur sammeln, wenn sie ihre Cumulus-Karten an der Kasse vorweisen. Insofern kann die betroffene Person selber bestimmen, wann sie mit ihrem Einkauf Punkte (und damit personenbezogene Daten) genieren will und wann nicht. Insofern kann das Kaufverhalten einer Person nicht heimlich oder ohne ihr Wissen festgehalten werden (Datenbearbeitung nach Treu und Glauben, Art. 4 Abs. 2 DSG und mit Einwilligung, Art. 13 DSG).