Nach Art. 12 Abs. 2 lit. b DSG kann eine betroffene Person die Bearbeitung bzw. die weitere Bearbeitung ihrer Personendaten untersagen. Cumulus-Kunden haben durch Ankreuzen eines entsprechenden Feldes die Möglichkeit, auf weitere Angebote oder Informationen zu verzichten (sog. Opting-out). Ein Kunde hat also die Wahlmöglichkeit, ob er auf weiterführende Angebote und Informationen, konkret Direktwerbung, verzichten möchte. Wird das entsprechende Feld nicht angekreuzt, willigt der Kunde implizit in eine weitere Datennutzung seiner Adressdaten ein (Art. 13 Abs. 1 DSG; vgl. dazu aber Ziff. 8.3).