Es wird explizit aufgeführt, wer Adressen von Kunden beziehen oder verwerten kann, was aus Sicht des Grundsatzes der Transparenz der Datenbearbeitung (Art. 4 Abs. 2 DSG) zu begrüssen ist. Bei der Phase der Anmeldung gibt der Kunde seine Stammdaten in Form von Adressangaben und Telefonnummer bekannt. 10/39 Bezüglich der Stammdaten erfolgt die Datenerhebung in inhaltlicher Sicht verhältnismässig (Art. 4 Abs. 2 DSG).