Aufgrund des gesamten Prozederes ist den Cumulus-Antragsstellern klar, dass es sich um eine Kundenkarte handelt, und dass Migros grundsätzlich die Angaben von Cumulus für Werbung nutzen kann. Explizit informiert Migros einerseits direkt bei der Anmeldung und andererseits in Ziffer 3 der AGB über die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit dem Cumulus-Programm. Hier wird dem Kunden mitgeteilt, dass „die Einkaufsdaten bei Unternehmen der M-Gruppe gesammelt und eine Warenkorbanalyse vorgenommen wird. Daraus werden Angaben zum Konsumverhalten und Personenprofile ermittelt“.