{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2014-04-07", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20140407-schlussberi_2014-04-07.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/E5DZ-0lzwS-6/20140407%20schlussbericht_mcumulus_nachkontrolle.pdf", "Checksum": "bdb5674c193a58859997bcc2d9987a96"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20140407 schlussbericht_mcumulus_nachkontrolle"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 07.04.2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 07.04.2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 07.04.2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 7. 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Dies kann unter\ndem Aspekt der Freiwilligkeit der Einwilligung (Art. 4 Abs. 5 Satz 1 DSG) zur Datenbearbeitung\nresp. Teilnahme am Cumulus-Programm problematisch sein. Die Aktionen sind zeitlich und\nvon der Produktmenge und -wahl derart zu beschränken resp. zu wählen, dass eine echtes\nAlternativverhalten aus der Sicht der Kundschaft gewährleistet ist, das heisst, dass die\nKunden, welche nicht im Besitz einer Cumulus-Karte sind, vergleichbare Angebote auch ohne\nCumulus-Karte beziehen können. Aus heutiger Sicht ist dies gewährleistet. Sollten die\nAktionen mit „Cumulus-Vorteil“ in Zukunft ausgedehnt werden, kann u.U. nicht mehr von einer\nfreiwilligen Einwilligung und damit von einer rechtsgültigen Einwilligung im Sinne von Art. 4\nAbs. 5 Satz 1 DSG gesprochen werden.\n\nAnpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 2:\nDer EDÖB regt an, dass Migros auch in Zukunft sicherstellt, dass sie\ndie Aktionen mit „Cumulus-Vorteil“ zeitlich und von der Produktmenge\nund -wahl derart beschränkt resp. auswählt muss, dass aus der Sicht\nder Kundschaft ein echtes Alternativverhalten zur Cumulus-Karte\ngewährleistet bleibt.\n\n31/39\n16.2. Punktesammlung\n\nEs werden nur dann personenbezogene Daten erhoben, wenn ein Kunde seine Cumulus-\nKarte beim Verbuchen des Einkaufs vorzeigt. Ein Kunde kann also ganz bewusst auch auf die\nErhebung seiner Daten bei gewissen Einkäufen verzichten. Die Datenbearbeitung bezüglich\nPunktesammlung und Spendemöglichkeiten erfolgt verhältnismässig (Art. 4 Abs. 2 DSG).\n\n16.3. Marketing\n\nIm Schlussbericht vom 23. Mai 2005 hat der EDÖB die Empfehlung (Empfehlung Nr. 1)\nerlassen, dass die Zweckumschreibung bezüglich der Warenkorbanalyse und\nMarketingauswertungen in den AGB präziser und für den Kunden transparenter formuliert\nwerden soll. In Ziffer 3 der aktuellen AGB informiert Migros, dass „Gestützt auf Ihre\nEinkaufsdaten bei Unternehmen der M-Gruppe können Warenkorbanalysen durchgeführt\nwerden, die das Konsumverhalten sowie persönliche Personenprofile widerspiegeln können.“\nIn Ziffer 10 AGB wird informiert, dass die aktuell gültigen AGB jederzeit unter\nwww.migros.ch/cumulus abrufbar sind. Damit wurde die Empfehlung des EDÖB aus dem\nSchlussbericht von 2005 vollumfänglich umgesetzt.\n\n16.4. Werbung (von Migros)\n\nMit der Anmeldung am Cumulus-Programm willigt ein Kunde explizit ein, dass seine Cumulus-\nDaten zu Marketingzwecken ausgewertet werden. Wer keine zusätzlichen Informationen oder\nAngebote erhalten will, kann dies mit einer Verzichtserklärung in der Anmeldung zum\nAusdruck bringen. Migros akzeptiert jedoch auch eine Verzichtserklärung zu einem späteren\nZeitpunkt; eine Information über die nachträgliche Verzichtsmöglichkeit fehlt jedoch, welche\nzu ergänzen ist.\n\n32/39\nAnpassungs-/Verbesserungsvorschlag Nr. 3:\nIm Sinne der vollständigen Transparenz über das Recht der\njederzeitigen freien Widerrufbarkeit der Einwilligung für Werbung ist\nhier eine Ergänzung in den AGB anzubringen.\n\nIn Ziff. 12 der AGB heisst es, dass Migros ihrer Cumulus-Kundschaft periodisch spezielle\nCumulus-Angebote unterbreitet. Im Zusammenhang mit der Möglichkeit der\nVerzichtserklärung geht man als Kunde wohl davon aus, dass man neben der Abrechnung\nund den Cumulus-Bons sowie Rabatt-Coupons kein weiteres Werbematerial erhält. Der EDÖB\nhat deshalb im Schlussbericht vom 23. Mai 2005 die Empfehlung erlassen (Empfehlung Nr.\n2), dass bezüglich eines Spezialversandes in der Anmeldebroschüre oder den AGB\nhingewiesen wird oder dass dieser Versand in Zukunft ganz unterlassen wird. Da die „Aktuell“-\nBeilage weggefallen ist und kein weiterer Spezialversand festgestellt werden konnte, wurde\nder Empfehlung Nr. 2 vollumfänglich entsprochen.\n\n16.5. Werbung (von Partnern)\n\n"}