{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2014-04-07", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20140407-schlussberi_2014-04-07.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/E5DZ-0lzwS-6/20140407%20schlussbericht_mcumulus_nachkontrolle.pdf", "Checksum": "bdb5674c193a58859997bcc2d9987a96"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20140407 schlussbericht_mcumulus_nachkontrolle"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 07.04.2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 07.04.2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 07.04.2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 7. 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Dort findet sich\nauch ein Formular, wo die betroffene Person schriftlich Auskunft über die gespeicherten Daten\nvon Cumulus verlangen kann. Die auskunftssuchende Person kann wählen, ob sie alle\nInformationen über die gespeicherten Personalien und weitere Cumulus-Programmrelevante\nInformationen und/oder auch alle Einkaufsdaten (mit Kassenzetteltotalen pro Einkauf inkl.\nDatum inkl. einzelne eingekaufte Produkte) haben will. Auf der (gedruckten)\nAnmeldebroschüre und in den AGB im Speziellen findet sich kein Hinweis auf das\nAuskunftsrecht.\n\nVon den Kunden wird verlangt, dass sie sich mit der Kopie eines amtlichen Ausweises\nidentifizieren. Alle beantragten und eingegangenen Auskunftsbegehren werden im „CuDi“\nvermerkt. Bis heute sind Auskunftsgesuche (auch vollumfassende, über Jahre hinaus\ngehende) gratis. Ein Kunde hat zudem die Möglichkeit, sich jederzeit mündlich bei der\nCumulus-Infoline über seinen aktuellen Punktestand zu informieren. Für die mündlichen\nAuskunftsbegehren bestehen schriftliche Anweisungen (DMS-Handbuch). Bei sehr komplexen\noder heiklen Anfragen wird der Rechtsdienst MGB konsultiert.\n\n20/39\nDie Cumulus-Kundschaft hat auch die Möglichkeit, per Online-Account im Internet Einblick in\nihre Cumulus-Daten zu erhalten. Hier können die Personalien, der kumulative Einkaufsbetrag\nund die kumulative Punktezahl der laufenden Periode sowie ein Abbild der Kontoauszüge der\nAbrechnungsperioden (PDF) über die letzten zwei Jahre eingesehen werden. Der Kunde kann\nsich daneben den gesamten Warenkorb der vergangenen 2 Jahre anzeigen lassen. Ein Kunde\nkann direkt Änderungen an seinen Stammdaten (mit Ausnahme von Vor- und Nachnamen)\ndurchführen. Die Internetabfrage läuft per Login mit der Cumulus-Nummer und einem eigenen\noder von der Migros zur Verfügung gestellten Passwort. Die Abfrage erfolgt chiffriert (https-\nVerbindung).\n\nAuf der Auskunftserteilung werden dem Kunden ein ausführlicher Auszug aus der Datenbank\nmit den Kundenstammdaten und auf Verlangen die Einkaufsdaten mit Kassenzetteltotalen pro\nEinkauf mit Datum und alle einzelne eingekaufte Produkte mitgeteilt. Über die\nKundensegmentierung aufgrund der Analyse seiner Einkaufsdaten resp. Einkaufverhalten\nerhält der Kunde keine Informationen.\n\n10.3. Beurteilung aus Sicht des EDÖB\n\nGemäss Art. 8 DSG kann jede Person vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber\nverlangen, ob Daten über die bearbeitet werden. Der Inhaber der Datensammlung muss der\nbetroffenen Person mitteilen:\n\n Alle über sie in der Datensammlung vorhandenen Daten einschliesslich der verfügbaren\nAngaben über die Herkunft der Daten;\n Den Zweck und gegebenenfalls die Rechtsgrundlagen des Bearbeitens sowie die\nKategorien der bearbeiteten Personendaten, der an der Sammlung Beteiligten und der\nDatenempfänger.\n\nBetroffene Personen können gemäss Art. 15 DSG eine Klage beim Zivilrichter zur\nDurchsetzung ihrer Auskunftsrechte einreichen. Zudem kann bei vorsätzlicher Verletzung der\nAuskunftspflicht auch eine Strafklage erhoben werden (Art. 34 Abs. 1 DSG).\n\n21/39\nDas Auskunftsrecht der betroffenen Personen gegenüber dem Dateninhaber einer\nDatensammlung gehört zu den zentralen Elementen des Datenschutzrechts. Das\nAuskunftsrecht bezieht sich hierbei auf alle Daten über eine Person in einer Datensammlung,\ndie ihr zugeordnet werden können. Es erstreckt sich auf jede Art von Information, die auf die\nVermittlung oder die Aufbewahrung von Kenntnissen ausgerichtet ist, ungeachtet, ob es sich\ndabei um eine Tatsachenfeststellung oder um ein Werturteil handelt und ob diese Information\nin einer Datenbank abgespeichert oder nur zur Ansicht jeweils berechnet wird. Entscheidend\nfür die Qualifikation als Personendaten, die vom Auskunftsrecht erfasst sind, ist, dass sich die\nAngaben einer oder mehreren Personen zuordnen lassen. Wie der Bezug zur betroffenen\nPerson hergestellt wird, ist hierbei ohne Bedeutung. Wesentlich ist, dass die Zuordnung ohne\nunverhältnismässigen Aufwand möglich ist. Auskunft zu erteilen ist über alle Daten, die sich\nauf die auskunftsersuchende Person beziehen (Art. 3 Bst. a DSG) und die ihr zugeordnet\nwerden können (Art. 3 Bst. g DSG). Wird die Auskunft verweigert, eingeschränkt oder\naufgeschoben, muss nach Art. 9 Abs. 4 DSG hierfür ein Grund angegeben werden.\n\nÜber die Segmentierungen werden die Cumulus-Kunden mit den\nAuskunftserteilungen jedoch seit einiger Zeit nicht mehr informiert. Die Einteilung der\nbetroffenen Kunden in entsprechende Kundensegmente stellt jedoch eine wesentliche\nKomponente der Datenbearbeitung im Zusammenhang mit Cumulus dar. Der\nauskunftssuchenden Person ist daher mitzuteilen, wie sie aufgrund ihres Einkaufsverhaltens\nvon Cumulus segmentiert wird. Nur so kann sich die betroffene Person ein Bild über die\nAnalysekriterien von Cumulus machen und sich in ihrem Einkaufsgebaren entsprechend\nverhalten. Diese Segmentierungen sind der auskunftssuchenden Person im Sinne von Art. 8\nDSG mitzuteilen.\n\n"}