{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2014-04-07", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20140407-schlussberi_2014-04-07.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/E5DZ-0lzwS-6/20140407%20schlussbericht_mcumulus_nachkontrolle.pdf", "Checksum": "bdb5674c193a58859997bcc2d9987a96"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20140407 schlussbericht_mcumulus_nachkontrolle"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 07.04.2014"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 07.04.2014"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 07.04.2014"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schlussbericht vom 7. April 2014 zur Nachkontrolle betreffend Kundenbindungsprogramm M-Cumulus"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:11:48", "Checksum": "19faac35965ac1b407632442d2d7694d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 07.04.2014\nRegeste:\nSchlussbericht vom 7. April 2014 zur Nachkontrolle betreffend Kundenbindungsprogramm M-Cumulus\n\nObligatorische Angaben sowohl bei der Anmeldung per Anmeldetalon als auch mit dem\nOnline-Formular sind: Anrede, Vorname, Nachname, Strasse, PLZ und Ort, Land und\nGeburtsdatum. Zusätzlich wird bei der Online-Anmeldung eine E-Mail-Adresse verlangt, da\nhier ein Anmelde-Bestätigungsmail auf die angegebene Adresse erfolgt. Grundsätzlich sind\ndie Angaben zur Haushaltsgrösse und das Geburtsdatum auch auf dem Anmeldetalon als\nobligatorische Angaben deklariert, eine Anmeldung wird jedoch in der Praxis auch ohne diese\nDaten akzeptiert.\n\nIn Ziffer 3 der AGB informiert Migros über den Zweck der Datensammlung von Cumulus. Darin\nwird erwähnt, dass Migros Informationen über die Einkäufe sammeln und für Marketingzwecke\nauswerten darf. Weiter heisst es, dass „gestützt auf die Einkaufsdaten bei Unternehmen der\n\n8/39\nM-Gruppe Warenkorbanalysen durchgeführt werden können, die das Konsumverhalten sowie\npersönliche Personenprofile der betroffenen Person widerspiegeln können“.\n\nKunden haben bei beiden Anmeldeformen die Möglichkeiten, vom Angebot auf Direktwerbung\nzu verzichten (Opting-out). Dieser Verzicht kann gemäss Migros auch noch nachträglich\ngeltend gemacht werden (z.B. über die Cumulus-Infoline). Darüber hinaus können Kunden mit\nder Anmeldung gleichzeitig Informationen über die Cumulus-MasterCard bestellen.\n\nBei sogenannten Aktionen mit „Cumulus-Vorteilen“ kann der Cumulus-Kunde von weiteren\nzeitlich begrenzten Aktionen profitieren, beispielsweise einen Velohelm mit 25% Rabatt.\n\nAnmeldungen, wo Kunden Änderungen an den AGB vorgenommen haben, werden nicht\nakzeptiert. Die Kunden werden von der Cumulus-Infoline schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass\nsie nicht am Cumulus-Programm teilnehmen können.\n\nAm 16. März 2012 lancierte die Migros den Klub für Familien „Famigros“ (www.famigros.ch).\nDer bisherige „Babyclub“ wurde Ende April 2012 aufgehoben. „Famigros“ richtet sich an Mütter\nund Väter mit Kindern, bzw. ab Schwangerschaft bis zum 25. Lebensjahr des Nachwuchses;\ndaneben können die Familien ihr Haustier bei der Anmeldung angeben. Eine Anmeldung zu\n„Famigros“ ist nur online möglich und dies nur für bestehende Cumulus-Kunden. Folgende\nAngaben können bei der Anmeldung gemacht werden: Angaben zu den Kindern (Geschlecht,\nName, Geburtsdatum), Angaben zur Schwangerschaft (Voraussichtlicher Geburtstermin) und\nAngaben zu den Haustieren (Art/Gattung, Name, Geburtsdatum). Der Klub bietet den Kunden\nu.a. gewisse Vergünstigungen (z.B. Eintritt in den Europa-Park) und diverse praktische\nInformationen auf der Homepage von „Famigros“.\n\n5.2. Beurteilung aus Sicht des EDÖB\n\nDie Angaben auf der Anmeldung sind Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes, für\nderen Bearbeitung ein Rechtfertigungsgrund (Art. 12 und 13 DSG) benötigt wird. Als\nRechtfertigungsgrund der Datenbearbeitung kommt im vorliegenden Fall die Einwilligung der\nbetroffenen Personen in Frage. Eine rechtlich gültige Einwilligung setzt nach Art. 4 Abs. 5 Satz\n1 voraus, dass a) eine angemessene Information bezüglich der Datenbearbeitung vorliegt, in\ndie eingewilligt werden soll; b) eine Willenserklärung vorliegt, aus welcher die Zustimmung zu\n\n9/39\ndieser Datenbearbeitung entnommen werden kann und c) die Willenserklärung freiwilligt\nerfolgt. Die Kunden geben mit der Anmeldung zum Kundenbindungsprogramm Cumulus auf\nfreiwilliger Basis mit ihrer Einwilligung persönliche Daten (Art. 3 lit. a DSG) bekannt und\nerhalten dafür eine Cumulus-Nummer, mit der sie von nun an bei jedem Einkauf Punkte\nsammeln und später einlösen können. Bei gewissen Produkten im Rahmen von Aktionen mit\n„Cumulus-Vorteil“ ist der Kunde auf den Besitz der Cumulus-Karte angewiesen, um von dem\nPreisvorteil zu profitieren. Dieser Umstand kann unter dem Aspekt der Freiwilligkeit der\nEinwilligung zur Datenbearbeitung resp. Teilnahme am Cumulus-Programm problematisch\nsein. Die Aktionen sind zeitlich und von der Produktmenge und -wahl derart zu beschränken\nresp. zu wählen, dass eine echtes Alternativverhalten aus der Sicht der Kundschaft\ngewährleistet ist, das heisst, dass die Kunden, welche nicht im Besitz einer Cumulus-Karte\nsind, vergleichbare Angebote ohne Cumulus-Karte beziehen können. Aus heutiger Sicht ist\ndies gewährleistet. Sollen die Aktionen mit „Cumulus-Vorteil“ in Zukunft ausgedehnt werden,\nkann u.U. nicht mehr von einer freiwilligen Einwilligung und damit von einer rechtsgültigen\nEinwilligung im Sinne von Art. 4 Abs. 5 Satz 1 DSG gesprochen werden.\n\n"}