Das vorliegende Dokument enthält eine Reihe von Empfehlungen, welche vom EDÖB auf Basis der durchgeführten Sachverhaltsabklärung verfasst wurden. Dieses wird itonex AG zur Kenntnisnahme zugestellt. Innert Frist von 30 Tagen nach der Zustellung hat itonex AG dem EDÖB mitzuteilen, ob itonex AG die Empfehlungen annimmt oder ablehnt. Für den Fall, dass itonex AG die Empfehlungen nicht akzeptiert oder umsetzt, kann der EDÖB die Angelegenheit dem Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorlegen (Art 29 Abs. 4 DSG).