Die Abfragemaske zur Suche einer Person in der Bonitätsdatenbank erfordert die Angabe eines aktuellen Wohnortes in der Schweiz. p. Die Auskunft wird allen Nutzern gleich und rechtskonform, gemäss den Vorgaben von Artikel 8 DSG, insbesondere kostenlos und unter namentlichen Nennung aller Datenlieferanten, erteilt. Auskunftsgesuche werden gemäss Artikel 1 Abs. 6 VDSG an die Partner von itonex AG, welche ebenfalls Personendaten bearbeiten, weitergeleitet. q. Die Anmeldung der Datensammlung beim EDÖB wird aktualisiert. itonex AG erstellt zudem ein Bearbeitungsreglement, das den Anforderungen von Artikel 11 a VDSG entspricht