31/32 gister eingetragen sind und ein Löschungsgesuch stellen, werden über die Rechtslage informiert und die Suchmaschinenindexierung wird automatisch gelöscht. o. Die Bonitätsabfrage wird rechtskonform ermöglicht. Die Anzahl der nachträglichen Kontrollen eines zum Zeitpunkt der Bonitätsabfrage bestehenden Interessensnachweises hat in regelmässigen Zeitabständen und in einem Verhältnis von mindestens 5% zu den getätigten Abfragen zu erfolgen.