29 https://www.moneyhouse.com/de, zuletzt besucht am 14.10.2014. 30/32 III. Aufgrund dieser Erwägungen erlässt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte gemäss Art. 29 Abs. 3 DSG folgende Empfehlungen: a. Daten von Kindern werden von itonex AG nur im Bereich der Bonitätsabfragen bekannt gegeben. Dabei ist die Anzeige auf die fehlende Vertragsfähigkeit zu beschränken.