Die Rechtslage müsse vor der Aufnahme entsprechender Dienstleistungsangebote durch itonex AG sorgfältig abgeklärt werden und ausländischen Bürgern könne der Entscheid A-4086/2007 des Bundesverwaltungsgerichts nicht im selben Mass entgegengehalten werden wie schweizerischen Bürgern. Das Angebot wurde zwischenzeitlich ausgeweitet, Handelsregisterdaten und Wirtschaftsinformationen (Bonität, Kreditlimitenempfehlung, Umsatz- und Finanzkennzahlen, Bilanz und Erfolgskennzahlen, Inhaber und Beteiligungen) von Unternehmen können von vielen Ländern abgerufen werden.29Es beschränkt sich dabei auf den Wiederverkauf von Wirtschaftsauskünften, deren