muss der Inhaber einer Datensammlung Auskunftsbegehren an Dritte zur Erledigung weiterleiten, falls er nicht in der Lage ist, Auskunft zu erteilen. Gleiches ist von den anderen Dienstleistungsangeboten der Partner von itonex AG zu fordern. Stellt eine betroffene Person ein Auskunftsgesuch an itonex AG, so muss dieses gemäss Artikel 1 Abs. 6 VDSG an die jeweiligen Partner weitergeleitet werden. Die Erteilung der Auskunft durch itonex AG entspricht nicht den Vorgaben von Artikel 8 DSG. Alle Auskunftsgesuche müssen von itonex AG gleich behandelt werden.