26 Es wurden zwei Empfehlungsinhalte (Ziffer 1 und 3) zum Rechtfertigungsgrund abgegeben: „1. Adressen, welche itonex AG von Schober AG bezogen hat, werden nur noch im Internet über www.moneyhouse.ch publiziert, wenn dafür ein Rechtfertigungsgrund für diese Bearbeitungsform und –zweck vorliegt. Die Einwilligung als Rechtfertigungsgrund, ist nur rechtsgültig erteilt, wenn betroffene Personen darin eingewilligt haben, dass ihre aktuelle Adresse ohne speziellen Interessensnachweis übers Internet abgerufen werden darf.