itonex AG braucht eine rechtskonform erteilte Einwilligung für die Bearbeitung und Publikation aller Daten, ausgenommen die Handelsregisterdaten, die Adresse (unter Einhaltung der diesbezüglichen Empfehlungen vom 15.11.2012) und die für die Bonitätserteilung absolut notwendigen und geeigneten Daten, damit die Persönlichkeitsverletzungen gerechtfertigt werden können. Wie bisher ausgeführt worden ist, verstösst itonex AG bei der Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der über die Plattform angebotenen Dienstleistungen gegen die Bearbeitungsgrundsätze von Artikel 4 und 5 Abs. 1 DSG.