25 BSK DSG- Corrado Rampini, Art. 13 N 4. 27/32 Der EDÖB hat bei seiner letzten Sachverhaltsabklärung, beschränkt auf die Publikation der Adresse über das Internet, eine Empfehlung abgegeben, welche itonex AG akzeptiert und umgesetzt hat.26 Für die Bearbeitung aller anderen Personendaten wird Folgendes erwogen: Betroffene Personen haben in die Bearbeitung und Publikation ihrer Daten über die Plattform www.moneyhouse.ch nicht eingewilligt. Diese Tatsache wurde in Beschwerden über die Plattform an den EDÖB häufig erwähnt.