Der Interessensgrund der Selbstauskunft ist als systemfremd zu streichen. Personen, die ein Auskunftsgesuch nach Artikel 8 DSG stellen, muss die Auskunft rechtskonform erteilt werden, was gemäss diesem Aspekt bedeutet, dass sie kostenlos zu erfolgen hat21. Die von itonex AG erstellte Sperrliste wird als Filter für die Bonitätsabfragen verwendet. Das Zulassen eines Phantasieortes zur Suche einer Person in der Bonitätsdatenbank ist nicht rechtskonform.