25/32 Falls itonex AG die Datenbearbeitung so einschränkt, dass keine Persönlichkeitsprofile mehr bearbeitet werden und die Bonitätsabfrage trotzdem anbietet, so muss die nachträgliche Kontrolle eines vorbestehenden Interessensnachweises durch itonex AG verbessert werden. Die Anzahl der nachträglichen Kontrollen hat in einem Verhältnis von mind. 5% zu den getätigten Abfragen und in regelmässigen Zeitabständen zu erfolgen. Der Interessensgrund der Selbstauskunft ist als systemfremd zu streichen.