itonex AG verlässt sich, davon abgesehen, systematisch auf die Selbstdeklaration der Nutzer, dass ein Interessensnachweis im Moment der Bonitätsabfrage vorliegt. Die nachträgliche Überprüfung der Rechtmässigkeit von 5-10 Abfragen, bei einem Gesamtvolumen von Tausenden von Abfragen pro Monat, erachtet der EDÖB als unverhältnismässig wenig.