Die Bonität wird in Artikel 13 Abs. 2 lit c. DSG als „Daten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit Dritter“ definiert, die Selbstauskunft ist ein anderes Rechtsinstitut des Datenschutzes. Zudem schreibt Artikel 8 DSG vor, dass die Auskunft über eigene Daten in der Regel kostenlos zu erfolgen hat. In Artikel 2 der Verordnung über den Datenschutz (VDSG, SR 235.11) werden die Ausnahmen zu dieser Regel festgelegt. Ein solcher Ausnahmegrund ist vorliegend nicht ersichtlich. itonex AG ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Auskunft allen Nutzern der Plattform, unabhängig vom Abschluss eines Bonitätsabonnementes (d.h. kostenlos) erteilt wird.